HINWEIS:
Die zum Sommer 2009 geplante Kfz-Steuer nach CO2-Ausstoss wird für Fahrzeuge die als Wohnmobil versteuert sind keine Anwendung finden. Dies ergibt sich aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Hinweise Änderung Schlüsselnummer

Steuerrechner

Schadstoffklassen für alle Duc.

Berechnung Steuernachzahlung (Excel-Datei)

In der vergangenen Woche hat sich der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit einem Gesetzentwurf zu Neuregelung der Kfz-Steuer für Wohnmobile befasst und diesen beschlossen. Wer sich für den Text interessiert, der findet HIER die in den Lesungen nicht mehr veränderte Entwurfsfassung. Basis für den beratenen Gesetzentwurf waren der Entwurf des Bundesrates,die hierzu von der Bundesregierung verfasste Stellungnahmen sowie die Befassung in den zuständigen Ausschüssen.
Wer sich für die im Rahmen der Diskussion eingebrachten verschiedenen Entwürfe und zeitliche Abfolge interessiert, der möge bitte HIER KLICKEN

Bei dem jetzt vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossenem Gesetzentwurf handelt es sich - wie bereits geschrieben - um einen vom Bundesrat eingebrachten Entwurf, der mit Maßgaben beschlossen wurde. Staatsrecht war zwar nie meine Stärke, aber auch nach Rücksprache mit einem Kollegen gehe ich von folgenden weiteren Verfahrenschritten aus:
1) Überweisung an den Bundesrat - [erfolgt]
2) Beschlussfassung des vom BT beschlossenen Gesetzentwurfs [am 24.11. erfolgt - HIER KLICKEN] [Veröffentlichung 21.12.2006 - HIER KLICKEN]

Wie sieht diese Neuregelung für uns nun aus ?
Wesentlichster Eckpunkt ist m.E. die Einführung eines eigenen Kfz-Steuertarifs für Wohnmobile - und zwar unabhängig von deren Gewicht. Dabei ist zu beachten, dass zusätzlich zu den sich aus der Richtlinie 70/156/EWG, Seite L 18/42, Ziff. 5.1 für die Anerkennung als WoMo ergebenden Bestandteile ein weiteres hinzukommt, nämlich eine Stehhöhe von 1,70m im Wohnbereich sowie im Bereich der Spüle. Anzumerken ist weiterhin, dass künftig auch bisher steuerlich als PKW eingestufte WoMo (zGg kleiner 2800 kg) nach dem für WoMo geltenden Tarif besteuert werden.

Nun aber zu dem was auf uns zukommt:
Ab 01.01.2006 werden WoMo nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert - also eine Grundlage wie sie bereits in der Vergangenheit für WoMo mit einem zGg größer 3500kg galt.
Unterschieden wird hierbei in die Schadstoffklassen S1 bis S4 sowie "ohne". Die Schadstoffklasse ergibt sich aus der Schlüsselnummer.

Wo finde ich die Schlüsselnummer meines Fahrzeuges ?
Leicht haben es die Besitzer der "alten" Zulassungspapiere. Hier genügt ein Blick auf die letzten 2 Ziffern in Feld "zu 1". Wer bereits die neueren Zulassungspapiere hat, der werfe HIER einen Blick auf Seite 55. Dort lässt sich mittels des Code aus Feld 14.1 der Klartext ermitteln.

Wie finde ich die Schadstoffklasse heraus ?
Mit der Schlüsselnummer lässt sich nun an Hand DIESER TABELLE die Schadstoffklasse ermitteln. Nach meinem Wissenstand sind dabei EURO- und S-Klassen identisch.

Dies waren die Vorarbeiten, nun geht es ans rechnen. Die hierfür erfoderlichen Informationen habe ich - einschließlich einiger Beispiele - in den nachstehenden Tabellen aufbereitet.

Übersicht Kfz-Steuersätze (Gültigkeit voraussichtl. ab 01.01.2006)

Gewicht
von / bis [kg]

Schadstoffklasse S4 und besser

Schadstoffklasse S1 bis S3
[S1 bis 31.12.09]

Schadstoffklasse ohne
[S1 ab 01.01.10]

0 - 2000

16,--

24,--

40,--

2000 - 5000

10,--

10,--

10,--

5000 - 12000

10,--

10,--

15,--

ab 12000

10,--

10,--

25,--

max. Jahressteuer

800,--

1000,--

keine

alle EUR-Angaben je angefangene 200kg

Beispiele für die voraussichtlich ab 01.01.2006 geltende Kfz-Steuer

Gewicht in kg

Schadstoffklasse S4 und besser

Schadstoffklasse S1 bis S3
[S1 bis 31.12.09]

Schadstoffklasse ohne
[S1 ab 01.01.10]

3500

10 x 16,-- + 8 x 10,-- = 240,--

10 x 24,-- + 8 x 10,-- = 320,--

10 x 40,-- + 8 x 10,-- = 480,--

5100

10 x 16,-- + 16 x 10,-- = 320,--

10 x 24,-- + 16 x 10,-- = 400,--

10 x 40,-- + 15 x 10,--
+ 1 x 15 = 565,--

13000

10 x 16,-- + 110 x 10,-- = 1260,--
max. Jahressteuer 800,--

10 x 24,-- + 110 x 10,-- = 1340,--
max. Jahressteuer 1000,--

10 x 40,-- + 15 x 10,--
+ 35 x 15 + 5 x 25,-- = 1300,--

Wie sich die Jahressteuer in Abhängigkeit zum zGg und der Schadstoffklasse entwickelt, habe ich in diesen Diagrammen dargestellt.

Derzeit aus meiner Sicht noch offene Fragestellungen:
Wie und Wo erhalten Eigner von Wohnmobilen mit Schlüsselnummer 00 Informationen, ob eine bessere Einstufung möglich ist ? (Hinweis: Da in der Vergangenheit die Schlüsselnummer für WoMo mit einem zGg zwischen 2800 und 3500kg für die Kfz-Steuer unerheblich war, wurde von den Herstellern oftmals 00 vorgegeben/eingetragen.)
Zu dieser Fragestellung habe ich im Netz in einem Forum diesen Auszug aus einem Gutachten für den Fiat Ducato 290 (fragt mich bitte nicht woran man den Duc 290 erkennt) gefunden. Demnach ist eine Änderung der Schlüsselnummer möglich sodass statt EURO 0 die EURO 1 vgl. hier möglich. Ob für die Änderung der Fahrtzeugpapiere dieser Auszug ausreicht oder das gesamte Gutachten erforderlich ist, ist mit der jeweiligen Zulassungsstelle zu klären. Ebenfalls ist zu klären, ob die Änderung der Schlüsselnummer rückwirkend erfolgen kann (dann mind. zum 01.01.2006). Als Folge der Änderung der Schlüsselnummer ergibt sich eine jährliche Reduzierung der Kfz-Steuer um 160,-- EUR befristet bis zum 31.12.2009. Wird bei Fahrzeugen mit Aufstelldach die Stehhöhe im Wohnbereich / an der Spüle bei geschlossenem oder aufgestelltem Dach ermittelt ?

So, ich hoffe ich habe nichts wesentliches vergessen oder mich irgendwo verrechnet. Wer einen Fehler findet oder einen Ergänzungsvorschlag hat kann mir diesen geren über den Kontakt-Link mitteilen.

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