In der vergangenen Woche hat sich der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit einem
Gesetzentwurf zu Neuregelung der Kfz-Steuer für Wohnmobile befasst und diesen beschlossen.
Wer sich für den Text interessiert, der findet HIER
die in den Lesungen nicht mehr veränderte Entwurfsfassung.
Basis für den beratenen Gesetzentwurf waren der Entwurf des Bundesrates,die hierzu von der
Bundesregierung verfasste Stellungnahmen sowie die Befassung in den zuständigen Ausschüssen.
Wer sich für die im Rahmen der Diskussion eingebrachten verschiedenen Entwürfe
und zeitliche Abfolge interessiert, der möge bitte
HIER KLICKEN
Bei dem jetzt vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossenem Gesetzentwurf handelt es sich
- wie bereits geschrieben - um einen vom Bundesrat eingebrachten Entwurf, der mit Maßgaben beschlossen wurde. Staatsrecht war
zwar nie meine Stärke, aber auch nach Rücksprache mit einem Kollegen gehe ich von folgenden weiteren
Verfahrenschritten aus:
1) Überweisung an den Bundesrat - [erfolgt]
2) Beschlussfassung des vom BT beschlossenen Gesetzentwurfs
[am 24.11. erfolgt - HIER KLICKEN]
[Veröffentlichung 21.12.2006 - HIER KLICKEN]
Wie sieht diese Neuregelung für uns nun aus ?
Wesentlichster Eckpunkt ist m.E. die Einführung eines eigenen Kfz-Steuertarifs für
Wohnmobile - und zwar unabhängig von deren Gewicht. Dabei ist zu beachten, dass zusätzlich
zu den sich aus der
Richtlinie 70/156/EWG, Seite L 18/42, Ziff. 5.1
für die Anerkennung als WoMo ergebenden Bestandteile
ein weiteres hinzukommt, nämlich eine Stehhöhe von 1,70m im Wohnbereich sowie im Bereich
der Spüle. Anzumerken ist weiterhin, dass künftig auch bisher steuerlich
als PKW eingestufte WoMo (zGg kleiner 2800 kg) nach dem für WoMo geltenden Tarif
besteuert werden.
Nun aber zu dem was auf uns zukommt:
Ab 01.01.2006 werden WoMo nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert - also eine
Grundlage wie sie bereits in der Vergangenheit für WoMo mit einem zGg größer 3500kg galt.
Unterschieden wird hierbei in die Schadstoffklassen S1 bis S4 sowie "ohne".
Die Schadstoffklasse ergibt sich aus der Schlüsselnummer.
Dies waren die Vorarbeiten, nun geht es ans rechnen. Die hierfür erfoderlichen Informationen habe ich - einschließlich einiger Beispiele - in den nachstehenden Tabellen aufbereitet.
Übersicht Kfz-Steuersätze (Gültigkeit voraussichtl. ab 01.01.2006)Gewicht |
Schadstoffklasse S4 und besser |
Schadstoffklasse S1 bis S3 |
Schadstoffklasse ohne |
0 - 2000 |
16,-- |
24,-- |
40,-- |
2000 - 5000 |
10,-- |
10,-- |
10,-- |
5000 - 12000 |
10,-- |
10,-- |
15,-- |
ab 12000 |
10,-- |
10,-- |
25,-- |
max. Jahressteuer |
800,-- |
1000,-- |
keine |
Gewicht in kg |
Schadstoffklasse S4 und besser |
Schadstoffklasse S1 bis S3 |
Schadstoffklasse ohne |
3500 |
10 x 16,-- + 8 x 10,-- = 240,-- |
10 x 24,-- + 8 x 10,-- = 320,-- |
10 x 40,-- + 8 x 10,-- = 480,-- |
5100 |
10 x 16,-- + 16 x 10,-- = 320,-- |
10 x 24,-- + 16 x 10,-- = 400,-- |
10 x 40,-- + 15 x 10,-- |
13000 |
10 x 16,-- + 110 x 10,-- = 1260,-- |
10 x 24,-- + 110 x 10,-- = 1340,-- |
10 x 40,-- + 15 x 10,-- |
Wie sich die Jahressteuer in Abhängigkeit zum zGg und der Schadstoffklasse entwickelt, habe ich in diesen Diagrammen dargestellt.
Derzeit aus meiner Sicht noch offene Fragestellungen:
Wie und Wo erhalten Eigner von Wohnmobilen mit Schlüsselnummer 00 Informationen, ob eine bessere
Einstufung möglich ist ? (Hinweis: Da in der Vergangenheit die Schlüsselnummer für WoMo mit einem
zGg zwischen 2800 und 3500kg für die Kfz-Steuer unerheblich war, wurde von den Herstellern oftmals
00 vorgegeben/eingetragen.)
Zu dieser Fragestellung habe ich im Netz in einem Forum
diesen Auszug aus einem Gutachten
für den Fiat Ducato 290 (fragt mich bitte nicht woran man den Duc 290 erkennt) gefunden. Demnach
ist eine Änderung der Schlüsselnummer möglich sodass statt EURO 0 die EURO 1
vgl. hier
möglich. Ob für die
Änderung der Fahrtzeugpapiere dieser Auszug ausreicht oder das gesamte Gutachten erforderlich ist,
ist mit der jeweiligen Zulassungsstelle zu klären. Ebenfalls ist zu klären, ob die Änderung der
Schlüsselnummer rückwirkend erfolgen kann (dann mind. zum 01.01.2006). Als Folge der Änderung der
Schlüsselnummer ergibt sich eine jährliche Reduzierung der Kfz-Steuer um 160,-- EUR befristet bis
zum 31.12.2009.
Wird bei Fahrzeugen mit Aufstelldach die Stehhöhe im Wohnbereich / an der Spüle bei geschlossenem
oder aufgestelltem Dach ermittelt ?
So, ich hoffe ich habe nichts wesentliches vergessen oder mich irgendwo verrechnet. Wer einen Fehler findet oder einen Ergänzungsvorschlag hat kann mir diesen geren über den Kontakt-Link mitteilen.
